28.07.2020 - 6.5 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsore...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkraft-

treten ab 05.09.2011) über die Annahme und Verwendung von Spenden und

Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel ver-

wendet werden.

 

Die Gemeinde Lübs hat mit der Akademie HerzKreislauf GmbH, 13435 Berlin,

einen Sponsoringvertrag über 700,00 € für die Unterhaltung der Motormühle Lübs

abgeschlossen. Ebenso haben diverse Spender für die Motormühle Lübs 202,00 €

gespendet.

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Lübs beschließt, die Spenden von der Akademie

HerzKreislauf GmbH aus Berlin und von diversen Spendern für die Unterhaltung

der Motormühle Lübs anzunehmen und dem Sachverhalt entsprechend zu

verwenden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

                5     

         0

        0

 

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