26.02.2025 - 6.2 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2014) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Für einen kulturellen Beitrag anlässlich der 275 Jahrfeier haben nachfolgend Genannte Spenden eingezahlt bzw. einen Sponsoringvertrag mit der Gemeinde abgeschlossen. 

 

Gunther Baumung, Meiersberg

100,00 €

Minigolf am Haffbad, Christine Dei, Meiersberg

100,00 €

Knut und Ingrid Hollenbach, Meiersberg

100,00 €

Volker Grahl, Meiersberg

100,00 €

Andrea Siepert-Fichtner, Berlin

100,00 €

Minigolf am Haffbad, Christine Dei, Meiersberg

100,00 €

 

Für die Anschaffung einer Wärmebildkamera für die Freiwillige Feuerwehr haben n. g. Spender

finanzielle Mittel eingezahlt.

 

Adele Gierke, Meiersberg

100,00 €

Christian Schöne u. Renate Stollhoff, Meiersberg

100,00 €

Andrea Siepert-Fichtner, Berlin

100,00 €

Landeszentralkasse Meckenburg-Vorpommern

100,00 €

 

Herr Nick Gerling, wohnh. in 17373 Ueckermünde, Giulio-Perotti-Str. 4, hat für einen kulturellen Beitrag zum Weihnachtsmarkt 2024 der Gemeinde Meiersberg 100,00 € gespendet.

Hinter der Einzahlung von der Landeszentralkasse verbirgt sich die Landesforst. Diese hat zum Dank für die große Waldbrandübung der Feuerwehr 100,00 Euro gespendet.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Meiersberg beschließt die Spenden in Höhe von insgesamt 1.100,00 € von den oben Genannten anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        0