10.12.2020 - 7.4 Antrag der NPD-Fraktion der Stadtvertretung Egg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Mit dem 16.09.2020 beantragt die NPD-Fraktion eine Änderung des in der geltenden Hauptsatzung der Stadt Eggesin fixierten Sitzungsgeldes für die sachkundigen Einwohner im folgenden Sinn: Ein Sitzungsgeld soll grundsätzlich auch der Stellvertretung gewährt werden und ein Sitzungsgeld soll auch für die Teilnahme an Sitzungen der Fraktion, der der sachkundige Einwohner angehört, gewährt werden (sh. Anlage).

Darüber hinaus ist lediglich der Inhalt der Hauptsatzung wiedergegeben.

 

a)     Sitzungsgeld für die Stellvertretung

§ 14 (2) Entschädigungsverordnung M-V (EntSchVO) bestimmt, dass die Regelungen zur sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigung auch für die Stellvertretung der sachkundigen Einwohner gelten. Mithin ist eine solche Festsetzung in der kommunalen Hauptsatzung nicht erforderlich.

 

b)     Sitzungsgeld für die Teilnahme an Sitzungen der Fraktion, der der sachkundige Einwohner angehört

Gemäß § 14 (2) EntSchVO ist die Gewährung eines Sitzungsgeldes an sachkundige Einwohner für die Teilnahme an Fraktionssitzungen zulässig.

Diesen Aspekt hat die Stadtvertretung auf ihrer Sitzung am 12.03.2020 erörtert und entschieden, ein Sitzungsgeld nicht zu gewähren.

 

Stadtvertreter Panhey erklärt, dass gem. Kommunalverfassung die sachkundigen

Einwohner die gleichen Rechte und Pflichten haben, wie die Stadtvertreter. Da die

Stadtvertreter für die Teilnahme an Fraktionssitzungen eine Aufwandsentschä-

digung erhalten, ist es nach § 3 des Grundgesetzes nur angemessen, dass die

sachkundigen Einwohner diese auch bekommen, ansonsten ist dies mit dem

Grundgesetz nicht zu vereinbaren.

 

Der Präsident der Stadtvertretung, Herr Tewis, zitiert einen Passus aus dem

Protokoll über Stadtvertretersitzung am 10.10.2019, in dem die NPD-Fraktion

im Zuge der Haushaltskonsolidierung eine Erhöhung der Aufwandsentschädi-

gung für nicht vertretbar hält und diese strikt ablehnt. Auf der einen Seite werden

Erhöhungen strikt abgelehnt aber auf der anderen Seite Mehrausgaben befürwortet,

 wie ist das zu vereinbaren, möchte Stadtvertreter Tewis wissen.

 

Zum damaligen Zeitpunkt bestand ein anderer Zusammenhang, erwidert Stadt-

vertreter Panhey. Gem. der Hauptsatzung müssen sachkundige Einwohner in

den Ausschüssen mit aufgenommen werden, welche die entsprechenden Aus-

schüsse und m. u. auch die Stadtvertretung mit ihrer Gedankengebung mit vor-

bereiten und warum sollen sie dafür nicht entschädigt werden. Es kann aber auch

gesagt werden, dass überhaupt keine Entschädigung mehr für Fraktionssitzungen

gezahlt wird, so Stadtvertreter Panhey. In der Stadtvertretung wurden beschlos-

sen, immer die Höchstsätze zu zahlen, aber das Ehrenamt, welches hier gefragt

ist, wird abgelehnt.

 

Stadtvertreterin Hansow wirft ein, dass der Bürger, der an der Ausschusssitzung als

sachkundiger Einwohner teilnimmt, durchaus eine Aufwandsentschädigung erhält. Sie

ist der Meinung, dass der sachkundige Bürger für seinen Ausschuss gewählt wurde

und wenn er an den Fraktionssitzungen teilnimmt, dann kommen auch Themen des

nichtöffentlichen Teils zur Sprache, welche eigentlich zu dem Zeitpunkt an dieser

Stelle nicht für den sachkundigen Einwohner gedacht sind.

 

Gem. Geschäftsordnung stellt Stadtvertreter Schulz den Antrag auf sofortige

Abstimmung über diese Drucksache.

 

 

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Beschluss:

Durch die Stadtvertretung der Stadt Eggesin wird dem Antrag der NPD-Fraktion vom 16.09.2020 nicht stattgegeben.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

           13

             2

           0

 

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Anlagen zur Drucksache