10.12.2020 - 7.4 Antrag der NPD-Fraktion der Stadtvertretung Egg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.4
- Sitzung:
-
Sitzung der Stadtvertretung Eggesin
- Gremium:
- Stadtvertretung Eggesin
- Datum:
- Do., 10.12.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Sabine Grap
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Mit dem 16.09.2020 beantragt die NPD-Fraktion eine Änderung des in der geltenden Hauptsatzung der Stadt Eggesin fixierten Sitzungsgeldes für die sachkundigen Einwohner im folgenden Sinn: Ein Sitzungsgeld soll grundsätzlich auch der Stellvertretung gewährt werden und ein Sitzungsgeld soll auch für die Teilnahme an Sitzungen der Fraktion, der der sachkundige Einwohner angehört, gewährt werden (sh. Anlage).
Darüber hinaus ist lediglich der Inhalt der Hauptsatzung wiedergegeben.
a) Sitzungsgeld für die Stellvertretung
§ 14 (2) Entschädigungsverordnung M-V (EntSchVO) bestimmt, dass die Regelungen zur sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigung auch für die Stellvertretung der sachkundigen Einwohner gelten. Mithin ist eine solche Festsetzung in der kommunalen Hauptsatzung nicht erforderlich.
b) Sitzungsgeld für die Teilnahme an Sitzungen der Fraktion, der der sachkundige Einwohner angehört
Gemäß § 14 (2) EntSchVO ist die Gewährung eines Sitzungsgeldes an sachkundige Einwohner für die Teilnahme an Fraktionssitzungen zulässig.
Diesen Aspekt hat die Stadtvertretung auf ihrer Sitzung am 12.03.2020 erörtert und entschieden, ein Sitzungsgeld nicht zu gewähren.
Stadtvertreter Panhey erklärt, dass gem. Kommunalverfassung die sachkundigen
Einwohner die gleichen Rechte und Pflichten haben, wie die Stadtvertreter. Da die
Stadtvertreter für die Teilnahme an Fraktionssitzungen eine Aufwandsentschä-
digung erhalten, ist es nach § 3 des Grundgesetzes nur angemessen, dass die
sachkundigen Einwohner diese auch bekommen, ansonsten ist dies mit dem
Grundgesetz nicht zu vereinbaren.
Der Präsident der Stadtvertretung, Herr Tewis, zitiert einen Passus aus dem
Protokoll über Stadtvertretersitzung am 10.10.2019, in dem die NPD-Fraktion
im Zuge der Haushaltskonsolidierung eine Erhöhung der Aufwandsentschädi-
gung für nicht vertretbar hält und diese strikt ablehnt. Auf der einen Seite werden
Erhöhungen strikt abgelehnt aber auf der anderen Seite Mehrausgaben befürwortet,
wie ist das zu vereinbaren, möchte Stadtvertreter Tewis wissen.
Zum damaligen Zeitpunkt bestand ein anderer Zusammenhang, erwidert Stadt-
vertreter Panhey. Gem. der Hauptsatzung müssen sachkundige Einwohner in
den Ausschüssen mit aufgenommen werden, welche die entsprechenden Aus-
schüsse und m. u. auch die Stadtvertretung mit ihrer Gedankengebung mit vor-
bereiten und warum sollen sie dafür nicht entschädigt werden. Es kann aber auch
gesagt werden, dass überhaupt keine Entschädigung mehr für Fraktionssitzungen
gezahlt wird, so Stadtvertreter Panhey. In der Stadtvertretung wurden beschlos-
sen, immer die Höchstsätze zu zahlen, aber das Ehrenamt, welches hier gefragt
ist, wird abgelehnt.
Stadtvertreterin Hansow wirft ein, dass der Bürger, der an der Ausschusssitzung als
sachkundiger Einwohner teilnimmt, durchaus eine Aufwandsentschädigung erhält. Sie
ist der Meinung, dass der sachkundige Bürger für seinen Ausschuss gewählt wurde
und wenn er an den Fraktionssitzungen teilnimmt, dann kommen auch Themen des
nichtöffentlichen Teils zur Sprache, welche eigentlich zu dem Zeitpunkt an dieser
Stelle nicht für den sachkundigen Einwohner gedacht sind.
Gem. Geschäftsordnung stellt Stadtvertreter Schulz den Antrag auf sofortige
Abstimmung über diese Drucksache.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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41,3 kB
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