14.01.2025 - 6.2 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Sitzung:
-
Sitzung der Gemeindevertretung Lübs
- Gremium:
- Gemeindevertretung Lübs
- Datum:
- Di., 14.01.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
Wortprotokoll
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2014) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.
Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Nachfolgend Genannte haben beim regelmäßig stattfindenden Mühlenfreitag für die Motormühle Spenden eingezahlt.
Diverse Spender 115,27 €
ENERTRAG AG 500,00 €
Diverse Spender 506,32 €
Diverse Spender 1.000,00 €
Diverse Spender 508,00 €
Herr Storm macht darauf aufmerksam, dass die die Spende von der Enertrag AG in Höhe von 500,00 € bereits in einer vorhergehenden Drucksache angenommen wurde. Hier soll der Beschluss entsprechend geändert werden.
Ohne weitere Aussprache ergeht folgender geänderter Beschluss:
