14.01.2025 - 6.2 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...

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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2014) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Nachfolgend Genannte haben beim regelmäßig stattfindenden Mühlenfreitag für die Motormühle Spenden eingezahlt.

 

Diverse Spender 115,27 €

ENERTRAG AG 500,00 €

Diverse Spender 506,32 €

Diverse Spender     1.000,00 € 

Diverse Spender 508,00 €

 

Herr Storm macht darauf aufmerksam, dass die die Spende von der Enertrag AG in Höhe von 500,00 € bereits in einer vorhergehenden Drucksache angenommen wurde. Hier soll der Beschluss entsprechend geändert werden.

 

Ohne weitere Aussprache ergeht folgender geänderter Beschluss:

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Lübs beschließt, die Spenden in Höhe von insgesamt 2.129,59 € von diversen Spendern anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        0