21.01.2025 - 6.2 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Für einen kulturellen Beitrag anlässlich des Weihnachtsmarktes 2024 hat die Gemeinde mit

den nachfolgend Genannten Sposoringverträge abgeschlossen:

 

Harald Winter, Mönkebude

200,00 €

RA Björn Wrase, Mönkebude

150,00 €

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt die Sponsoringleistungen von insgesamt 350,00 € anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         8

         0

        0