21.01.2025 - 6.1 Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Ahlbeck mit ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs. 1 KV M-V von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Gemeindevertretung nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 KV. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.

 

 

Herr Schnellhammer erläutert die Haushaltsansätze und die im Finanzausschuss besprochenen Änderungen.

 

 

 

 

 

Folgende Änderungen wurden im Finanzausschuss der Gemeinde Ahlbeck beschlossen:

 

  • Es sollen Verkaufserlöse von 3 Grundstücken eingeplant werden
  • Die Dorfstraße 5 wird der Verkaufspreis auf 193.500 € runtergesetzt und auch eingeplant
  • Für kommunale Fahrzeuge werden 5.000 € Miete/ Leasing eingeplant
  • Für Veranstaltungen 4.000 €
  • Die Maßnahme 12 2025-003 Erwerb Mähtechnik und Anbaugeräten wurde auf 15.000 € korrigiert

 

Durch diese Veränderungen verbessert sich der Jahresfehlbetrag auf -379.200 € und der Finanzmittelfehlbetrag verbessert sich auf -75.300 €.

 

 

Weiterhin soll folgendes noch zusätzlich ergänzt bzw. geändert werden:

 

  • Baumpflege 4.000,- €
  • Kita Akkustikdecke Ansatz von 40.000,- € erhöhen auf 60.000,- €

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Ahlbeck beschließt die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan sowie dem Finanz-, Investitions- und Stellenplan mit den Änderungen gemäß Anlage Drucksache und Protokoll.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         9

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache