16.12.2024 - 6.1 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Für den Neubau des Spielplatzes wurden durch Herrn Josef Schnellhammer Spenden in Höhe von  528,25 € von diversen Spendern eingezahlt.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Ahlbeck beschließt, die Spenden in Höhe von 528,25 € von diversen Spendern anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         8

         0

        0

 

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