26.11.2020 - 5.4 Satzung zur 5. Änderung der Satzung für das Fri...

Beschluss:
Empfehlung erteilt
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Wortprotokoll

Das Bürgerbündnis, OG Eggesin, beantragt eine Änderung der Satzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Eggesin (Friedhofssatzung). Für die in § 21 der Satzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Eggesin aufgeführten Urnenrasengrabstätten sollen konkretere Bestimmungen für die Grabgestaltung festgelegt werden, da es in letzter Zeit durch individuelle Auslegungen der Satzung durch die Grabnutzungsberechtigten zu erhöhtem Pflegeaufwand für den Friedhofsarbeiter kam. Die Verwaltung hat die Vorschläge zur Satzungsänderung geprüft und als Satzung zur 5. Änderung der Satzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Eggesin beigefügt.

 

Diskussion:

-          § 21 der Satzung ist schlecht definiert. Befristet können auch 30 Jahre sein.

-          Der Beschlussvorschlag soll unter der Ergänzung einer konkreten Formulierung eines Blumengefäßes für natürliche Blumen gefasst werden.

-          Die Formulierung wird noch mal im Bürgerbündnis diskutiert.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss empfiehlt der Stadtvertretung Eggesin die 5. Änderung der Satzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Eggesin zu beschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache