26.11.2020 - 5.3 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Eggesin
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Datum:
- Do., 26.11.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Sabine Grap
- Beschluss:
- Empfehlung erteilt
Wortprotokoll
Gemäß § 11 (4) der seit Jahresbeginn geltenden Neufassung der Hauptsatzung der
Stadt Eggesin erhalten sachkundige Einwohner ein Sitzungsgeld für die auf Einladung
erfolgende Teilnahme an Sitzungen der Stadtvertretung. Im vorhergehenden Anzeige-
verfahren zur neuen Hauptsatzung wurde durch die Untere Rechtsaufsichtsbehörde
eine Verletzung von Rechtsvorschriften nicht geltend gemacht.
Die Stadt Eggesin wurde nun durch den Städte- und Gemeindetag M-V e.V. (Herrn
Glaser) darauf aufmerksam gemacht, dass die o. g. Entschädigungsregelung rechts-
widrig ist.
Der Hinweis ist zutreffend. § 14 (2) Entschädigungsverordnung M-V sieht für
sachkundige Einwohner ein mögliches Sitzungsgeld lediglich für die Teilnahme an
Ausschuss- und Fraktionssitzungen vor. Die Teilnahme an Sitzungen der Stadtver-
tretung ist nicht benannt.
Mit der vorliegenden 1. Änderungssatzung soll der Passus aus der Hauptsatzung
entfernt und damit Rechtskonformität hergestellt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss empfiehlt der Stadtvertretung der Stadt Eggesin gemäß § 5 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in der geltenden Fassung die 1. Satzung zur
Änderung der Hauptsatzung für die Stadt Eggesin in der Fassung gemäß der Anlage der Beschlussvorlage zu beschließen.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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74,5 kB
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