26.11.2020 - 5.2 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020/2021
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Datum:
- Do., 26.11.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Drucksache:
-
20/046/00 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020/2021
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Bianka Schwibbe
- Beschluss:
- Empfehlung erteilt
Wortprotokoll
Gemäß § 48 Abs. 2 Nr. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern ist unver-
züglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn Bedienstete in eine
höhere Entgeltgruppe eingestuft werden sollen und der Stellenplan dies nicht enthält.
Diskussion:
Frau Hansow begrüßt Frau Schwibbe und übergibt das Wort an Frau Schwibbe:
Frau Schwibbe macht einige Ausführungen:
- Grund für den Nachtrag ist die Änderung des Stellenplanes und auch verschobene Investitionen auf 2021, die durch Corona nicht mehr getätigt werden konnten.
- Wichtig für uns sind die laufenden Ausgaben. Wenn wir weiter unterjährig eine positive Bilanz aufweisen können, würden wir weitere Konsolidierungshilfen bekommen.
- Die Stadt hatte, wie andere Städte auch Mehrkosten durch Corona
- Haben Geld bekommen für das Digitalpaket Schule
- Wir haben auf den Bau eines geplanten Spielplatzes verzichtet, weil die Fördermittel nicht gekommen sind.
- Mussten erhebliche Abschreibungen vornehmen.
- Das Kifög-Gesetz wurde geändert, dadurch kommen auf uns höhere Kosten zu.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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