26.11.2020 - 5.2 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020/2021

Beschluss:
Empfehlung erteilt
Reduzieren

Wortprotokoll

Gemäß § 48 Abs. 2 Nr. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern ist unver-

züglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn Bedienstete in eine

höhere Entgeltgruppe eingestuft werden sollen und der Stellenplan dies nicht enthält.

 

Diskussion:

Frau Hansow begrüßt Frau Schwibbe und übergibt das Wort an Frau Schwibbe:

Frau Schwibbe macht einige Ausführungen:

-          Grund für den Nachtrag ist die Änderung des Stellenplanes und auch verschobene Investitionen auf 2021, die durch Corona nicht mehr getätigt werden konnten.

-          Wichtig für uns sind die laufenden Ausgaben. Wenn wir weiter unterjährig eine positive Bilanz aufweisen können, würden wir weitere Konsolidierungshilfen bekommen.

-          Die Stadt hatte, wie andere Städte auch Mehrkosten durch Corona

-          Haben Geld bekommen für das Digitalpaket Schule

-          Wir haben auf den Bau eines geplanten Spielplatzes verzichtet, weil die Fördermittel nicht gekommen sind.

-          Mussten erhebliche Abschreibungen vornehmen.

-          Das Kifög-Gesetz wurde geändert, dadurch kommen auf uns höhere Kosten zu.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss empfiehlt der Stadtvertretung Eggesin die 1. Nachtragshaushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2020/2021 zu beschließen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

1

 

Reduzieren

Anlagen zur Drucksache