26.11.2020 - 5.1 Antrag der NPD-Fraktion der Stadtvertretung Egg...

Beschluss:
Empfehlung abgelehnt
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Wortprotokoll

Mit dem 16.09.2020 beantragt die NPD-Fraktion eine Änderung des in der geltenden Hauptsatzung der Stadt Eggesin fixierten Sitzungsgeldes für die sachkundigen Einwohner im folgenden Sinn: Ein Sitzungsgeld soll grundsätzlich auch der Stellvertretung gewährt werden und ein Sitzungsgeld soll auch für die Teilnahme an Sitzungen der Fraktion, der der sachkundige Einwohner angehört, gewährt werden (sh. Anlage).

Darüber hinaus ist lediglich der Inhalt der Hauptsatzung wiedergegeben.

 

a)     Sitzungsgeld für die Stellvertretung

§ 14 (2) Entschädigungsverordnung M-V (EntSchVO) bestimmt, dass die Regelungen zur sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigung auch für die Stellvertretung der sachkundigen Einwohner gelten. Mithin ist eine solche Festsetzung in der kommunalen Hauptsatzung nicht erforderlich.

 

b)     Sitzungsgeld für die Teilnahme an Sitzungen der Fraktion, der der sachkundige Einwohner angehört

Gemäß § 14 (2) EntSchVO ist die Gewährung eines Sitzungsgeldes an sachkundige Einwohner für die Teilnahme an Fraktionssitzungen zulässig.

Diesen Aspekt hat die Stadtvertretung auf ihrer Sitzung am 12.03.2020 erörtert und entschieden, ein Sitzungsgeld nicht zu gewähren.

 

Diskussion:

-          Es geht hier um das Prinzip der Gleichbehandlung

-          Ein Vergleich mit Pasewalk, Torgelow und Ueckermünde hat ergeben, dass hier Fraktionsmitglieder eine Entschädigung bekommen.

-          Herr Müller meint, dass sachkundige Bürger zu den Fraktionen gehören, geregelt in der Kommunalverfassung.

-          Der NPD geht es nur um die Gerechtigkeit. Entweder bekommen alle eine Entschädigung, oder Keiner.

 

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Beschlussvorschlag:

Durch die Stadtvertretung der Stadt Eggesin wird dem Antrag der NPD-Fraktion vom 16.09.2020

nicht stattgegeben.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         2

         2

        3

 

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Anlagen zur Drucksache