16.12.2024 - 6.6 Grundsatzbeschluss Sanierung des Gemeindehauses

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Das Gemeindehaus ist sanierungsbedürftig, die Elektrik veraltet, die Fenster verschlissen die Heizungsanlage nicht zeitgemäß, das Dach teilweise undicht und nicht gedämmt. Der Grundriss entspricht nicht mehr den Anforderungen bzw. der Nutzung. Hier besteht für die Gemeinde Handlungsbedarf.

 

Derzeit wird das Gebäude als Kindertagesstätte mit Hort und Krippe, als Gemeindebüro sowie als Wohnraum genutzt.

 

Für die Sanierung/Instandsetzung wird von einem Investitionsbedarf von ca. 850.000,00 Euro ausgegangen.

Es soll ein entsprechendes Förderprogramm für die Finanzierung genutzt werden.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, das Gemeindehaus zu sanieren und entsprechende Mittel im Haushalt zu planen. Eine mögliche Förderung soll geprüft werden.

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        0