18.12.2024 - 6.7 Entgeltordnung für den Hafen und Strandpark

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeinde Mönkebude betreibt seit dem 01.01.2021 den Tourismusbetrieb Mönkebude BgA. Die Kosten für den Betrieb und die Instandhaltung von Häfen und Campingplätzen sind in den 

letzten Jahren gestiegen.

Dazu gehören höhere Ausgaben für Energie, Wasser, Abfallentsorgung und Instandhaltungsarbeiten.

 

Eine Anpassung der Entgelte ist notwendig, um diese gestiegenen Kosten zu decken. In diesem Zusammenhang wurden die Nutzungsentgelte für den Hafen und den Strandpark Mönkebude mittels Kalkulation an die wirtschaftlichen Erfordernisse angepasst. 

 

Eine Auflistung der Änderungen liegt als Anlage bei.

 

Diese Entgeltordnung soll ab dem 01.01.2025 in Kraft treten.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt die vorliegende Entgeltordnung der Gemeinde Mönkebude für den Hafen und den Strandpark Mönkebude mit folgenden Änderungen:

Punkt 3 (4) Die Nutzung der Absauganlage von Wasserfahrzeugen

   pro Absaugvorgang bis 0,5 m3  30,00 €

   jeder weitere m3    30,00 €

Punkt 4 (2) Nutzungsentgelt je Fahrzeug   20,00 €

   (3) Stellfläche pro Zelt     15,00 €.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         8

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache