25.02.2025 - 7.4 Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Grambin mit ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Grambin
- Datum:
- Di., 25.02.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Lisa Thiele
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs.1 KV M-V von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Gemeindevertretung nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 KV. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.
Die Bürgermeisterin reißt kurz einzelne der in 2025 geplanten Maßnahmen an.
Die Gemeindevertretung hat keinen weiteren Erörterungsbedarf und fasst folgenden
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
3
|
(wie Dokument)
|
9,9 MB
|
