25.02.2025 - 7.4 Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Grambin mit ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Sachverhalt:

 

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs.1 KV M-V von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Gemeindevertretung nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 KV. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.

 

Die Bürgermeisterin reißt kurz einzelne der in 2025 geplanten Maßnahmen an.

Die Gemeindevertretung hat keinen weiteren Erörterungsbedarf und fasst folgenden

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Grambin beschließt die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan sowie dem Finanz-, Investitions- und Stellenplan.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache