11.12.2024 - 6.5 Genehmigungsverfügung zur 1. Nachtragshaushalts...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die durch die Gemeindevertretung am 05.11.2024 beschlossene Haushaltssatzung ist hinsichtlich des Höchstbetrages der Kassenkredite genehmigungspflichtig.

 

Durch die Rechtsaufsichtbehörde wurde mit Schreiben vom 03.12.2024 für das Jahr 2024 ein Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 2.000.000 € genehmigt.

 

Der Kredit für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung für 2024 wurde in Höhe von 995.400 € genehmigt.

 

 

Die Gemeindevertreter nehmen die Drucksache zur Kenntnis.

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Anlagen zur Drucksache

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