11.12.2024 - 6.1 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoringleistungen ab 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Der Pommersche Landmarkt, Inh. Frau Sabine Knüttel, aus Altwarp spendete 300,00 € für die Anschaffung von Strandkörben für den Strand in Altwarp.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Altwarp beschließt, die Spende in Höhe von 300,00 € vom Pommerschen Landmarkt anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        0