11.12.2024 - 6.1 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Altwarp
- Datum:
- Mi., 11.12.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoringleistungen ab 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Der Pommersche Landmarkt, Inh. Frau Sabine Knüttel, aus Altwarp spendete 300,00 € für die Anschaffung von Strandkörben für den Strand in Altwarp.
