14.11.2024 - 6.1 Grundsatzbeschluss - Sanierung und Neubau eines...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hintersee
- Datum:
- Do., 14.11.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Kathleen Fleck
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der vorhandene Gehweg innerhalb der Ortslage Hintersee ab Kirche in Richtung Ahlbeck/Gegensee beidseitig der Landesstraße bis Multiples Haus und folgend westlich einseitig der Landesstraße bis zur Einmündung Ländlicher Weg bei Haus- Nr. 29 sind stark sanierungsbedürftig. Diese Bereiche sollen auf Wunsch der Gemeindevertretung saniert werden.
Ab Haus- Nr. 29 ist kein Gehweg vorhanden. Hier beabsichtigt die Gemeinde, einen neuen Gehweg zu errichten.
Teilweise befindet sich der vorhandene Gehweg sowie die Trasse des neu zu errichtenden Gehweges auf Gemeindeflächen, teilweise auf Flächen des Landes Mecklenburg- Vorpommern.
Für die Sanierung und den Neubau der Gehwege wäre es nach Aussage des Bürgermeisters nach einem Gespräch mit Mitarbeitern und der Leitung des Straßenbauamtes Neustrelitz möglich, Zuwendungen des Landes Mecklenburg- Vorpommern zu beantragen.
Zudem kann geprüft werden, ob Förderungen aus dem ILER- Programm wirksam werden könnten.
Für die Beantragung von Zuwendungen ist es bereits vor der Antragstellung auf Zuwendungen erforderlich, eine Vorplanung für die technischen und finanziellen Parameter zu beauftragen. Dazu ist eine Ausschreibung von Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1 – 9 der HOAI sowie die Beauftragung der Planungen bis einschließlich Leistungsphase 1 – 4 zur Erstellung der Entwurfsplanung und der Berechnung der Baukosten erforderlich.
In der aktuellen Haushalts- bzw. Nachtragshaushaltsplanung sind keine finanziellen Mittel für das Vorhaben eingestellt.
Die dementsprechenden Mittel sind demzufolge in die Haushaltsplanung bzw. Nachtragshaushaltsplanung 2025/2026 einzubringen.
Abhängig von der Gewährung von Zuwendungen entscheidet die Gemeindevertretung über eine weitere Vergabe der Planungsleistungen über die Leistungsphase 4 hinaus.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Hintersee beschließt grundsätzlich, den Gehweg innerhalb der Ortslage Hintersee ab Kirche in Richtung Ahlbeck/Gegensee beidseitig der Landesstraße bis Multiples Haus und folgend westlich einseitig der Landesstraße bis zur Einmündung Ländlicher Weg bei Haus- Nr. 29 zu sanieren sowie einen neuen Gehweg ab Haus- Nr. 29 westlich einseitig der Landesstraße bis Haus- Nr. 133 zu errichten. Die Gemeindevertretung beschließt außerdem, für díe Sanierung bzw. den Neubau entsprechende Förderungen zu beantragen und die erforderlichen finanziellen Mittel in die Haushalts- bzw. Nachtragshaushaltsplanung einzustellen.
Der Bürgermeister und seine Stellvertreter werden ermächtigt, vorbehaltlich der Genehmigung der Haushalts- bzw. Nachtragshaushaltsplanung durch die Rechts- und Kommunalaufsicht des Landkreises V-G nach erfolgter Ausschreibung der Planungsleistungen durch die Vergabestelle des Amtes Am Stettiner Haff, die Leistungsphasen 1 – 4 (bis Genehmigungsplanung) zu beauftragen.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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