12.11.2024 - 8.1 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Mönke...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Datum:
- Di., 12.11.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Lisa Thiele
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Mönkebude ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn sich zeigt, dass die nachstehend aufgeführten Grenzen für die Erheblichkeit bzw. Wesentlichkeit erreicht bzw. überschritten werden.
Als erheblich im Sinne des § 48 Abs. 2 Ziffer 3 KV M-V sind bisher nicht veranschlagte oder
zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen, wenn sie 2 v.H. der laufen-
den Aufwendungen übersteigen. Entsprechend gilt die Erheblichkeitsgrenze für die Auszah-
lungen im Finanzhaushalt.
Als geringfügig im Sinne des § 48 Abs. 3 Ziffer 1 KV M-V gelten unabweisbare Auszahlun-
gen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sowie unabweisbare Aufwendungen
und Auszahlungen für Instandsetzungen an Bauten und Anlagen, wenn sie 10,0 TEUR nicht
übersteigen.
Frau Thiele erläutert den Nachtragshaushaltsplan.
Vorzunehmende Änderungen:
Wohnsitzanteile von 118.000 € auf 127.000 €.
Die Strandkörbe wurden in den laufenden Bereich übertragen (30.000 €)
Frau Ihlenfeldt erfragt die Zusammensetzung der Wohnsitzanteile. Dies wird beantwortet.
Herr Firneisen erfragt, wie die Eingruppierung der im Stellenplan aufgeführten Stellen erfolgt.
Dies wird durch Herrn Zobel beantwortet.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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34,9 MB
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