14.11.2024 - 6 Einwohnerantrag nach §18 Kommunalverfassung Mec...

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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister verliest den Einwohnerantrag. Des Weiteren informiert er über die am Dienstag zu diesem Thema stattgefundene Einwohnerversammlung. Grundtenor waren die unterschiedlichen Ausbauverhältnisse in Vogelsang und Warsin und die mangelnde Leistungsfähigkeit der Gemeinde. Grundlegend kann am Ausbauzustand wenig geändert werden, außer dass der Ausbau der Eggesiner Straße im nächsten Jahr erfolgen soll. Voraussetzung ist jedoch die Bereitstellung von Fördermitteln. Die Leistungsfähigkeit der Gemeinde soll durch die Anschaffung neuer Technik und die Einstellung eines weiteren Kommunalarbeiters abgesichert werden. Allerdings muss der Gemeinde mindestens eine Anlaufzeit von 2 Jahren eingeräumt werden. Eine Wahlmöglichkeit über die Durchführung des Winterdienstes in Eigenregie oder als Pflicht der Gemeinde ist rechtlich nicht möglich.

 

Nach kurzer Diskussion mit den anwesenden Bürgern halten die Gemeindevertreter an der Einführung eines gebührenpflichtigen Winter- und Sommerdienstes fest.

 

Frau Preußer merkt an, dass die Kommunalverfassung neben dem Einwohnerantrag gemäß § 18 KV M-V auch noch das Instrument „Bürgerentscheid, Bürgerbegehren“ vorsieht.

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Die Gemeindevertreter verständigen sich darauf, dass das Inkrafttreten der Straßenreinigungs-satzung zum 01.01.2025 aufgrund des Einwohnerantrages nicht mehr haltbar ist und in der Gemeindevertretersitzung im Dezember eine Satzungsänderung erfolgen muss.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin beschließt, dem vorliegenden Einwohnerantrag nicht stattzugeben und den gebührenpflichtigen Winterdienst einzuführen. Die Erprobungsphase wird auf 2 Jahre festgelegt.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0