24.10.2024 - 6.4 Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsst...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Aufgrund der aktuellen Rechtssprechung wurde die Zweitwohnungssteuersatzung vom 06.10.2003, zuletzt geändert am 12.12.2023, grundlegend überarbeitet.

 

Die Gemeindevertreter diskutieren den vorgelegten Satzungsentwurf. Es wird festgelegt den § 5 wie folgt zu ändern:

Die Steuer beträgt 10 v.H. des jährlichen Mietaufwandes.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Hintersee mit folgender Änderung:

 

§ 5 Steuersatz

Die Steuer beträgt 10 v.H. des jährlichen Mietaufwandes.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         4

         0

        0

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Drucksache