05.11.2024 - 6.2 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Altwa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Altwarp ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn Auszahlungen für Investitionen getätigt werden sollen, die den Betrag von 10.000 € übersteigen.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Altwarp beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache

Online-Version dieser Seite: https://eggesin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1106&TOLFDNR=20365&selfaction=print