17.10.2024 - 7.5 3. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Ahlbe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Ahlbeck ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn Auszahlungen für Investitionen getätigt werden sollen, die den Betrag von 10.000 € übersteigen.

 

Herr Schnellhammer erläutert den Nachtragshaushalt und erklärt in welchen Punkten, aufgrund der nun vorliegenden Zensuszahlen sich noch Änderungen ergeben haben. (Tabelle Frau Schulz)

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die 3. Nachtragshaushaltssatzung zu beschließen.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Ahlbeck beschließt die 3. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit den Änderungen hinsichtlich Kreisumlage, Amtsumlage, Schlüsselzuweisungen, Infrastrukturpauschale, Einkommensteuer und Umsatzsteuer.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         8

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache

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