17.10.2024 - 7.4 Bericht zum Stand des Haushaltsvollzuges 2024

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Gemäß § 20 GemHVO M-V ist die Gemeindevertretung bis zum 30. Juni 2024 des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.

 

Der Bericht wird von den Gemeindevertretern zur Kenntnis genommen.

 

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Anlagen zur Drucksache

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