16.10.2024 - 6.1 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeind...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Satzung vom 15.03.2023 bleibt bestehen. Es erfolgt eine Anpassung der Gebührensätze zur
Deckung der Wasser- und Bodenverbandsbeiträge in der Anlage zur Satzung.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Leopoldshagen beschließt für 2025 als Anlage zur Satzung vom 15.03.2023 den neuen Gebührensatz

 

für Flächen in der Bewirtschaftung des WBV Uecker-Haffküste     in Höhe von 8,42 €/GE,

für Flächen in der Bewirtschaftung des WBV Untere Peene           in Höhe von 3,84 €/GE,

für Flächen in der Bewirtschaftung des WBV Landgraben              in Höhe von 2,97 €/GE,

für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Leopoldshagen  in Höhe von 11,43 €/ha,

für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Mönkebude        in Höhe von 42,47 €/ha,

für den Deich Leopoldshagen           in Höhe von    2,28 €/ha

und für den Deich Mönkebude                                                     in Höhe von    5,86 €/ha.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache

Online-Version dieser Seite: https://eggesin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1098&TOLFDNR=20124&selfaction=print