19.12.2024 - 7.1 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoringleistungen über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die nachfolgend Genannte haben zur Finanzierung eines kulturellen Beitrages anlässlich des Dorf-festes 2024 einen Sponsoringvertrag mit der Gemeinde abgeschlossen bzw. eine Spende getätigt.

 

Mecklenburgische Versicherung, Ueckermünde  100,00 €

Rohe & Kollegen, Ueckermünde    100,00 €

Gaststätte „Lindenhof“, Liepgarten    100,00 €

H. u. J. Ritthammer, Liepgarten    100,00 €

Dachdeckerei Kunow, Ueckermünde   100,00 €

 

Für einen kulturellen Beitrag anlässlich des Weihnachtsmarktes 2024 hat Familie Kirsten und Manuel Speerbrecher aus Liepgarten eine Spende in Höhe von 200,00 € getätigt.

 

Für die Seniorenweihnachtsfeier haben die folgenden Firmen gespendet:

 

Physiotherapie Katja Kaps, Ueckermünde   150,00 €

Susi Reintanz, Ueckermünde    100,00 €

Zahnarztpraxis Ch. Hardow, Liepgarten   200,00 €

Agra Uecker-West, Liepgarten    100,00 €

Christiane Fichtner, Liepgarten    150,00 €

 

Weiterhin hat die Gemeinde Liepgarten mit der E.DIS Netz GmbH, Langenwahler Str. 60, 15517 Fürstenwalde, einen Regionalfördervertrag über 1.096,00 € für die Anschaffung eines Kinderwagens für die Kindertageseinrichtung „Uns Kinnerhus“ abgeschlossen. Ebenfalls für die Kindereinrichtung

hat der Verein „Gemeinsam in Liepgarten e. V.“ eine Spende in Höhe von 320,00 € eingezahlt.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Liepgarten beschließt, die Spenden von insgesamt 1.720,00 € von den oben Genannten sowie den Förderbetrag in Höhe von 1.096,00 € von der E.DIS Netz GmbH anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         8

         0

        0