23.09.2024 - 8.5 Bericht zum Stand des Haushaltsvollzuges 2024

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Wortprotokoll

Gemäß § 20 GemHVO M-V ist die Gemeindevertretung bis zum 30. Juni 2024 des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.

 

Herr Müller und Frau Schulz erläutern den momentanen Stand des Haushaltes und das es zwingend ist einen Nachtragshaushalt zu erstellen.

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Anlagen zur Drucksache

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