23.09.2024 - 8.4 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Vogel...

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Wortprotokoll

Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Vogelsang-Warsin ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn Auszahlungen für Investitionen getätigt werden sollen, die den Betrag von 10.000 € übersteigen.

 

Die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt zwingend erforderlich, da Preissteigerungen in der Maßnahme „22-2024-006“ Umrüstung Straßenbeleuchtung auf LED absehbar sind.

 

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Beschluss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin die 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024/2025 zu beschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        0

 

Online-Version dieser Seite: https://eggesin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1076&TOLFDNR=19605&selfaction=print