23.09.2024 - 8.2 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Er...

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Wortprotokoll

Die Stammsatzung vom 11.06.2020 bleibt bestehen. Es erfolgt eine Anpassung der Gebührensätze für 2025 als Anlage zur Satzung.

 

 

Herr Müller erläutert, dass die hohen Gebührensätze in den vorigen Jahren durch Sanierungsarbeiten entstanden sind.

 

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Beschluss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin für 2024 als 4. Änderung zur Satzung vom 11.06.2020 den neuen Gebührensatz in Höhe von 5,68 Euro je Gebühreneinheit,
für Flächen im Einzugsbereich des Schöpfwerkes Warsin          10,58 Euro je ha,
für Flächen im Einzugsbereich des Schöpfwerkes Rehhagen    31,14 Euro je ha,
für Flächen im Einzugsbereich des Schöpfwerkes Rieth Stiege 19,17 Euro je ha.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache