16.10.2024 - 7.2 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeind...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Stammsatzung vom 16.08.2021 bleibt bestehen. Es erfolgt eine Anpassung der Gebührensätze.

 

 

Dieser Sachverhalt wird kurz diskurtiert.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Meiersberg beschließt für 2025 als Anlage zur Satzung vom 16.08.2021 den neuen Gebührensatz


für Flächen in der Bewirtschaftung des WBV Uecker-Haffküste in Höhe von   5,69 €/GE,
für Flächen in der Bewirtschaftung des WBV Landgraben in Höhe von            8,43 €/GE,
für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Polder 10/11 in Höhe von   11,77 €/ha,
für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Polder 12 in Höhe von        25,58 €/ha

und für den Deich Zarow in Höhe von           20,95 €/ha.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache