12.09.2024 - 6.7 Grundsatzbeschluss - Errichtung einer Anlage zu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung beabsichtigt, auf einer erschlossenen Fläche im B- Plangebiet „Alter Sportplatz“ eine Wohnanlage für betreutes Wohnen/Seniorenwohnen zur späteren Vermietung zu errichten (voraussichtliche Flurstücksbezeichnung 292/9, Flur 1, Gemarkung Mönkebude) . 

Die Bebauung im B- Plangebiet regelt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 4/2018 „Mönkebude Strandpark“.

Für das Vorhaben sind entsprechende finanzielle Mittel in die Haushalts- bzw. Nachtragshaushaltsplanung einzustellen. Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Rechts- und Kommunalaufsicht ist eine Ausschreibung für die Planungsleistungen durchzuführen. 

 

Durch die Verwaltung wird vorgeschlagen, im Vorfeld einer weitergehenden Ausschreibung für Planungsleistungen eine sogenannte „Zielfindungsphase“ auszuschreiben (Studie „Betreutes Wohnen/Seniorenwohnen“). Hier können die Aufgabenansätze der Gemeinde zusammengetragen und dementsprechend geeignete Planungsbüros angeschrieben werden, um 1. einen annehmbaren gestalterischen Entwurf und 2. die erforderlichen finanziellen Mittel für diesen Neubau zu definieren.

 

Abhängig von der Sicherung der erforderlichen Finanzierung des Vorhabens kann dann eine entsprechende Ausschreibung der Planungsleistungen und später Bauleistungen vorgenommen werden.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt grundsätzlich, eine Wohnanlage für betreutes Wohnen/Seniorenwohnen zu errichten. Die für die Maßnahme erforderlichen Haushaltsmittel werden in die Haushalts- bzw. Nachtragshaushaltsplanung eingestellt. Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Rechts- und Kommunalaufsicht wird eine Ausschreibung für die Beauftragung einer „Zielfindungsphase“ (Studie „Betreutes Wohnen/Seniorenwohnen“) durchgeführt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag für die Leistungen der Zielfindungsphase zu unterzeichnen. Nach Sicherstellung der Finanzierung für das Vorhaben und Festlegung der konstruktiven und gestalterischen Parameter für den Neubau können die erforderlichen Planungsleistungen ausgeschrieben werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Honorarleistungen und später Bauleistungen zu vergeben.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        0