12.09.2024 - 6.6 Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Mönkebude

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die vorliegende Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Mönkebude berücksichtigt:

  1. die Empfehlung und Vorgabe der Gemeindevertretung vom 18.07.2024 (Anhebung Aufwandsentschädigungen Bürgermeister/seine Stellvertretungen auf die zulässigen Höchstsätze gemäß geänderter Entschädigungsverordnung M-V; Zusammenlegung von Bau- und Verkehrsausschuss mit dem Ausschuss für Hafen-, Strand- und Tourismusentwicklung)
  2. verwaltungsseitig:
  • Aktualisierung/praxisorientierte Anpassung der Wertgrenzen für die Haushaltswirtschaft einheitlich für alle Gemeinden (§ 6)
  • Delegierung von Verfügungen über Gemeindevermögen bis zu einer bestimmten Größenordnung auf den Bürgermeister (§ 5 Abs. 1 Nr. 4; diese einheitliche Regelung für alle Amtsgemeinden ist für Mönkebude bislang nicht umgesetzt)
  • Abstimmung auf das aktuelle Satzungsmuster des Städte- und Gemeindetages MV
  • kleinere Änderungen aufgrund der novellierten Kommunalverfassung M-V (in Kraft seit 09.06.2024)
  • diverse rechtliche und sprachliche Präzisierungen/durch den Zeitablauf erforderlich gewordene Aktualisierungen

Im Entwurf sind geänderte bzw. hinzugefügte Passagen farbig hervorgehoben; weggefallene Inhalte aufgrund veränderter Rechtslage oder anderem sind nicht gesondert markiert/angeführt.

Die Behandlung von Regelungen zur Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren gemäß der novellierten KV M-V erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

 

Praktische Auswirkungen hat der Entwurf hinsichtlich der Anhebung der Aufwandsentschädigungen für den Bürgermeister/seine Stellvertretungen (§ 7), der konsequenten Anwendung des Internets als Regelmedium für Bekanntmachungen (sh. § 8 / auch für Wahlbekanntmachungen; bisher Aushang) und der delegierten Verfügung über Gemeindevermögen (§ 5).

 

Aus der Anhebung der Aufwandsentschädigungen resultieren überschaubare Mehrkosten (max. 260,00 €/Monat bzw. 3.120,00 €/Jahr), die in der aktuellen Haushaltssatzung naturgemäß nicht berücksichtigt sind. Es wird eingeschätzt, dass die Mehrausgaben über den entsprechenden Deckungsring bedient werden können (ggf. Erfassung mit Nachtragshaushalt 2025).

Zugleich bewirkt die Zusammenlegung der beiden Ausschüsse eine Minimierung des Aufwandes an Sitzungsgeldern.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönkebude beschließt gemäß § 5 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in der geltenden Fassung die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Mönkebude in der Fassung gemäß der Anlage dieser Beschlussvorlage.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache