12.09.2024 - 6.5 Grundsatzbeschluss - Errichtung Ersatzneubau ga...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung beabsichtigt, für die vorhandene gastronomische Einrichtung am Strand („Strandhalle“) einen Ersatzneubau zu errichten. Des Weiteren wird darüber diskutiert, im 1. Obergeschoss des Neubaus Ferienwohnungen zur Vermietung einzurichten.

Die Bebauung des Strandparkbereichs regelt der durch die Gemeinde Mönkebude beschlossene Bebauungsplan Nr. 3/2023 „Mönkebude Strandpark“.

Für das Vorhaben sind entsprechende finanzielle Mittel in die Haushalts- bzw. Nachtragshaushaltsplanung einzustellen und nach deren Genehmigung durch die Rechts- und Kommunalaufsicht eine Ausschreibung für Planungsleistungen durchzuführen. Ein Baugenehmigungsverfahren ist zu beantragen.

 

Durch die Verwaltung wird vorgeschlagen, im Vorfeld einer weitergehenden Ausschreibung für  Planungsleistungen eine sogenannte „Zielfindungsphase“ auszuschreiben (Studie „Strandhallenneubau“). Hier könnten die Aufgabenansätze der Gemeinde zusammengetragen und dementsprechend geeignete Planungsbüros angeschrieben werden, um 1. einen annehmbaren gestalterischen Entwurf und 2. die erforderlichen finanziellen Mittel für diesen Neubau zu definieren.

 

Es wird grundsätzlich empfohlen, nach erfolgter Ausschreibung der Planungsleistungen vorerst die Leistungsphasen 1 – 2 zu vergeben, um eine gesicherte Finanzierung zu gewährleisten. Hier sind entsprechende Förderungen des Landes/Bundes zu prüfen.

   

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt grundsätzlich, einen Ersatzneubau „Strandhalle“ mit Ferienwohnungen im 1. OG zu errichten. Die für die Maßnahme erforderlichen Haushaltsmittel werden in die Haushalts- bzw. Nachtragshaushaltsplanung eingestellt. Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Rechts- und Kommunalaufsicht wird eine Ausschreibung für die Beauftragung einer „Zielfindungsphase“ (Studie „Strandhallenneubau“) durchgeführt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag für die Leistungen der Zielfindungsphase zu unterzeichnen. Nach Festlegung der konstruktiven und gestalterischen Parameter für den Neubau werden die erforderlichen Planungsleistungen ausgeschrieben. Hier wird der Bürgermeister ermächtigt, die Leistungsphasen 1 – 2 der Honorarleistungen zu vergeben. Es sind geeignete Fördermöglichkeiten zu prüfen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        0