05.09.2024 - 6.2 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hintersee
- Datum:
- Do., 05.09.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste
- Bearbeiter:
- Sarah Duchow
Wortprotokoll
Analog zum § 28 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes wird der § 5 Abs. 3 der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Hintersee um folgenden Satz ergänzt:
„Kleinbeträge die fünfzehn Euro nicht übersteigen, sind mit ihrem Jahresbetrag zum 15. August bzw. wenn diese dreißig Euro nicht übersteigen, zum 15. Februar und 15. August, fällig.“
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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öffentlich
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57,2 kB
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