10.09.2024 - 8 Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Altwarp
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Altwarp
- Datum:
- Di., 10.09.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Sabine Grap
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die vorliegende Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Altwarp berücksichtigt:
- die Festlegung der Gemeindevertretung vom 09.07.2024 (Erhöhung Aufwandsentschädigungen Bürgermeister/ seine Stellvertretungen auf die zulässigen Höchstsätze gemäß geänderter Entschädigungsverordnung M-V ab dem Monat auf Inkrafttreten der Satzung)
- verwaltungsseitig:
- Aktualisierung/ praxisorientierte Anpassung der Wertgrenzen für die Haushaltswirtschaft einheitlich für alle Gemeinden (§ 6)
- Abstimmung auf das aktuelle Satzungsmuster des Städte- und Gemeindetages MV
- kleinere Änderungen aufgrund der novellierten Kommunalverfassung M-V (in Kraft seit 09.06.2024)
- diverse rechtliche und sprachliche Präzisierungen/durch den Zeitablauf erforderlich gewordene Aktualisierungen
Im Entwurf sind geänderte bzw. hinzugefügte Passagen farbig hervorgehoben; weggefallene Inhalte aufgrund veränderter Rechtslage oder anderem sind nicht gesondert markiert/ angeführt.
Die Behandlung von Regelungen zur Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren gemäß der novellierten KV M-V erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Praktische Auswirkungen hat der Entwurf hinsichtlich der Anhebung der Aufwandsentschädigungen für den Bürgermeister/seine Stellvertretungen und der konsequenten Anwendung des Internets als Regelmedium für Bekanntmachungen (sh. § 8 / auch für Wahlbekanntmachungen; bisher
Aushang).
Aus der Anhebung der Aufwandsentschädigungen resultieren überschaubare Mehrkosten (max. 182,0 €/Monat bzw. 2.184,00 €/ Jahr), die in der aktuellen Haushaltssatzung naturgemäß nicht berücksichtigt sind. Es wird eingeschätzt, dass die Mehrausgaben über den entsprechenden Deckungsring bedient werden können.
Der § 5 Abs. 1 Nr. 1 soll auf 5.000 Euro erhöht werden. Alle Gemeinden werden dahingehend gleichgestellt. Grundlage für diese Änderung ist die Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
515,3 kB
|
