16.09.2024 - 8.1 Neufassung der Hauptsatzung des Amtes "Am Stett...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die vorliegende Neufassung der Hauptsatzung des Amtes „Am Stettiner Haff“ berücksichtigt:

  • einheitliche Aktualisierung/praxisorientierte Anpassung der Wertgrenzen für die Haushaltswirtschaft (§ 6)
  • Abstimmung auf das aktuelle Satzungsmuster des Städte- und Gemeindetages MV
  • kleinere Änderungen aufgrund der novellierten Kommunalverfassung M-V (in Kraft seit 09.06.2024)
  • diverse rechtliche und sprachliche Präzisierungen, Korrekturen und durch den Zeitablauf erforderlich gewordene Aktualisierungen
  • Vorabstimmung mit dem Amtsvorsteher/seinen Stellvertretungen

Im Entwurf sind geänderte bzw. hinzugefügte Passagen farbig hervorgehoben; weggefallene Inhalte aufgrund veränderter Rechtslage oder anderem sind nicht gesondert markiert/angeführt.

Die Behandlung von Regelungen zur Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren gemäß der novellierten KV M-V erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, soweit für das Amt erforderlich.

 

Aus der Ausweisung der Aufwandsentschädigungen für die Schiedspersonen der Schiedsstelle resultieren keine zusätzlichen Kosten, da diese keine Änderung erfährt, bereits gewährt wird und mit dieser Vorlage lediglich die berichtigende Verschiebung in die Hauptsatzung des Amtes erfolgt.

 

 

Herr Schnellhammer gibt zu bedenken, dass es in § 4 (3) heißen muss: „Der Amtsausschuss ist laufend über die Entscheidungen nach Absatz 2 zu unterrichten.“ Dem stimmen die Ausschussmitglieder zu. Frau Hansow fragt, ob es Änderungen bei der Höhe der Entschädigungen in § 9 der Hauptsatzung gibt. Frau Schwibbe verneint dies. Frau Hansow möchte wissen, wie es mit Werbung für Parteien und Vereine im Amtsblatt nach § 10 aussieht. Frau Schwibbe erläutert, dass es dazu bereits einen Beschluss gibt, der Wahlwerbung im Amtsblatt ausschließt. Nach kurzer Diskussion wird Absatz 8 in § 10 eingefügt. Absatz 8 lautet: „Wahlwerbung und politische Äußerungen sind im Amtlichen Mitteilungsblatt des Amtes „Am Stettiner Haff“ ausgeschlossen.“

 

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Beschluss:

 

Der Amtsausschuss des Amtes „Am Stettiner Haff“ beschließt gemäß § 129 i. V. m. § 5 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in der geltenden Fassung die Neufassung der Hauptsatzung des Amtes „Am Stettiner Haff“ in der Fassung gemäß der Anlage dieser Beschlussvorlage mit folgenden zwei Änderungen:

 

1. § 4 (3) Der Amtsausschuss ist laufend über die Entscheidungen nach Absatz 2 zu unterrichten.

2. § 10 (8) Wahlwerbung und politische Äußerungen sind im Amtlichen Mitteilungsblatt des Amtes „Am Stettiner Haff“ ausgeschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         16

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache