12.08.2024 - 11.1 Wahl der/des Delegierten für die Mitgliedervers...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.1
- Datum:
- Mo., 12.08.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Amt
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
Wortprotokoll
Lt. Satzung des Städte- und Gemeindetages e. V. Mecklenburg-Vorpommern steht dem Amt „Am Stettiner Haff“ die Entsendung einer/eines Delegierten für die Mitgliederversammlung zu. Das Amt „Am Stettiner Haff“ ist deshalb aufgefordert, eine/einen Delegierten zu benennen.
Es werden Josef Schnellhammer und Fabian Schöne als Stellvertreter als Delegierte für die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindetages e. V. Mecklenburg-Vorpommern vorgeschlagen.
Herr Grönow fragt nach, ob die Gemeinde Mitglied sein muss, um einen Delegierten zur Mitgliederversammlung zu senden. Frau Schwibbe antwortet, dass der/die Delegierte vom Amt „Am Stettiner Haff“ entsendet wird und nicht von der einzelnen Gemeinde. Also kann auch ein/e Bürgermeister/in einer Gemeinde als Delegierter benannt werden, der/die nicht Mitglied im Städte- und Gemeindetag e. V. Mecklenburg-Vorpommern ist.
