13.08.2024 - 7.1 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Stadtvertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Zur Mitfinanzierung eines kulturellen Betrages anlässlich der 57. Randow-Festtag hat der Steuerberater Klaus Detert aus Bissendorf, Am Eistruper Berg 7, mit der Stadt Eggesin einen Sponsoringvertrag über 250,00 € abgeschlossen.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung Eggesin beschließt einstimmig, die Sponsoringleistung von Herrn Klaus Detert in Höhe von 250,00 € anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

            16

            0

             0

 

Online-Version dieser Seite: https://eggesin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1037&TOLFDNR=19146&selfaction=print