29.08.2024 - 6.1 Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Ahlbeck

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die vorliegende Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Ahlbeck berücksichtigt:

  1. die Festlegungen der Gemeindevertretung vom 10.07.2024 (Erhöhung Entschädigungen, Einwohnerfragestunde, Bekanntmachungen)
  2. rechtliche und sprachliche Aktualisierungen/Korrekturen und praxisorientierte Anpassungen (u. a. novellierte Kommunalverfassung, BauGB, Grenzen Haushaltswirtschaft; sh. diesbezügliche Informationsvorlage 24/196/12)

Regelungen zu Vergabeverfahren befinden sich noch in der Klärung/Abstimmung und werden zu einem späteren Zeitpunkt behandelt.

 

Im Entwurf sind geänderte bzw. hinzugefügte Passagen farbig hervorgehoben; weggefallene Inhalte aufgrund veränderter Rechtslage oder anderem sind nicht gesondert markiert/angeführt.

 

Praktische Auswirkungen hat der Entwurf hinsichtlich der konsequenten Anwendung des Internets

als Regelmedium für Bekanntmachungen (sh. § 8 / auch Wahlbekanntmachungen im Internet; bisher Aushang) und der Anhebung der Aufwandsentschädigungen für den Bürgermeister/seine Stellvertretungen.

 

Aus einer Anhebung der Aufwandsentschädigungen resultieren überschaubare Mehrkosten (max. 260,00 €/Monat bzw. 3.120,00 €/Jahr), die in der aktuellen Haushaltssatzung naturgemäß nicht berücksichtigt sind. Es wird eingeschätzt, dass die Mehrausgaben über den entsprechenden Deckungsring bedient werden können.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahlbeck beschließt gemäß § 5 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in der geltenden Fassung die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Ahlbeck in der Fassung gemäß der Anlage dieser Beschlussvorlage.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         8

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache