15.07.2024 - 6 Ernennung der Stellvertreter des Bürgermeisters

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Wortprotokoll

Herr Becker ernennt Herr Menge und Herr Kahlert als seine Stellvertreter.

 

 Anmerkung der Verwaltung:

 Im Nachgang der Sitzung wurde festgestellt, dass Herr Menge nicht die erforderliche  Mehrheit nach § 40 Abs. 1 S. 2-5 KV M-V erhalten hat. Die erforderliche Mehrheit beträgt 5.

 Es hätte ein zweiter Wahlgang stattfinden müssen. Die Wahl des 1. Stellvertreters muss in der               nächsten Sitzung erneut stattfinden.

 

 Herr Menge war in der vorangegangen Legislaturperiode 1. Stellvertreter des Bürgermeisters.

 Nach § 40 Abs. 2 S. 3 KV M-V bleibt der Stellvertreter gleichen Ranges so lange im Amt bis               ein neuer Stellvertreter gewählt wird. Herr Menge ist somit weiterhin 1. Stellvertretender               Bürgermeister.

 

 

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