29.06.2020 - 7.2 Antrag auf Änderung des öffentlich-rechtlichen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Zwischen dem Amt Ueckermünde-Land und der Stadt Eggesin wurde am 28.10.2004

der Fusionsvertrag geschlossen. Das Amt „Am Stettiner Haff“ wurde Rechtnachfolger

der beiden vertragsschließenden Körperschaften.

Im Vertrag wurde vereinbart, dass die Stadt Eggesin als geschäftsführende Gemeinde

bis zum Ende der Wahlperiode des damaligen Bürgermeisters fungiert.

Im Jahr 2007 wurde die 1. und 2. Änderung zum Fusionsvertrag beschlossen. Darin

wurde u. a. vereinbart, dass die Stadt Eggesin als geschäftsführende Gemeinde des

Amtes für eine weitere Wahlperiode durch einen hauptamtlichen Bürgermeister ver-

waltet wird. Mit der 4. Änderung des Vertrages wurde vereinbart, dass sich der § 3

des öffentlich-rechtlichen Vertrages um eine weitere Wahlperiode des Bürgermeisters

der geschäftsführenden Gemeinde (bis 2022) verlängert. 2 Jahre vor Ablauf ist der

Vertrag neu zu verhandeln.

Der Präsident der Stadtvertretung der Stadt Eggesin stellte nunmehr im Namen der Stadtvertretung wiederum den Antrag über den Vertrag zu diskutieren.

 

 

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Beschluss:

 

Der Amtsausschuss des Amtes „Am Stettiner Haff“ beschließt, den öffentlich-recht-

lichen Vertrag zwischen dem Amt Ueckermünde-Land und der Stadt Eggesin neu

zu verhandeln. Dazu wird eine Arbeitsgruppe gebildet, die einen Vertragsentwurf

ausarbeitet und zur Beschlussfassung vorlegt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         16

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache

Online-Version dieser Seite: https://eggesin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=102&TOLFDNR=1622&selfaction=print