29.06.2020 - 7.2 Antrag auf Änderung des öffentlich-rechtlichen ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Datum:
- Mo., 29.06.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Bianka Schwibbe
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zwischen dem Amt Ueckermünde-Land und der Stadt Eggesin wurde am 28.10.2004
der Fusionsvertrag geschlossen. Das Amt „Am Stettiner Haff“ wurde Rechtnachfolger
der beiden vertragsschließenden Körperschaften.
Im Vertrag wurde vereinbart, dass die Stadt Eggesin als geschäftsführende Gemeinde
bis zum Ende der Wahlperiode des damaligen Bürgermeisters fungiert.
Im Jahr 2007 wurde die 1. und 2. Änderung zum Fusionsvertrag beschlossen. Darin
wurde u. a. vereinbart, dass die Stadt Eggesin als geschäftsführende Gemeinde des
Amtes für eine weitere Wahlperiode durch einen hauptamtlichen Bürgermeister ver-
waltet wird. Mit der 4. Änderung des Vertrages wurde vereinbart, dass sich der § 3
des öffentlich-rechtlichen Vertrages um eine weitere Wahlperiode des Bürgermeisters
der geschäftsführenden Gemeinde (bis 2022) verlängert. 2 Jahre vor Ablauf ist der
Vertrag neu zu verhandeln.
Der Präsident der Stadtvertretung der Stadt Eggesin stellte nunmehr im Namen der Stadtvertretung wiederum den Antrag über den Vertrag zu diskutieren.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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30,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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343,5 kB
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