29.06.2020 - 7.1 2. Änderung der Amtsverordnung über die öffentl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Nach Rücksprache mit dem Landkreis werden zeitnah einige rechtliche Änderungen

wie z. B. die Novellierung der Hundehalterverordnung erwartet, die sich auch auf

Regelungen in der Amtsverordnung auswirken werden. Aus diesem Grunde wird

seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die bestehende Amtsverordnung über die

öffentliche Sicherheit und Ordnung im Amt „Am Stettiner Haff“ derzeit nur um

§ 3 Abs. 3 zu ergänzen.

Dieser lautet wie folgt:

 

(3) Zum Schutz der Anlagen ist untersagt, diese mit Fahrzeugen zu befahren oder

Fahrzeuge und Anhänger unerlaubt abzustellen, insbesondere auf Grün- und

Rasenflächen zu parken.

 

Parallel dazu muss der § 3 Abs. 3 als Ordnungswidrigkeitstatbestrand in § 10

Abs. 1 aufgenommen werden.

 

Herr Hackbarth erläutert, dass die Verordnung im Bereich des Ordnungsamtes des Landkreise V-G geprüft wurde. Nichts geregelt werden sollte in der Verordnung, was in anderen Rechtsvorschriften bereits geregelt wurde.

Die Verordnung sollte zu einem späteren Zeitpunkt überarbeitet werden.

 

Im nächsten Amtlichen Mitteilungsblatt soll bekannt gemacht werden, dass ab 01.07. Außendienstmitarbeiter eingestellt wurde.

 

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Beschluss:

 

Der Amtsausschuss beschließt die die 2. Änderung der Amtsverordnung über

die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Amt „Am Stettiner Haff“ in der vorliegenden Fassung.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         15

         0

        1

 

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