16.07.2024 - 10.2 Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für den Bü...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

- Diskussionsmaterial -

 

Zum 01.06.2024 ist die 1. Änderung der Entschädigungsverordnung (EntschVO M-V) in Kraft getreten. Sie verfolgt das Ziel, das Ehrenamt weiter zu stärken und ermöglicht deshalb eine höhere monatliche Aufwandsentschädigung für den ehrenamtlichen Bürgermeister und seine Stellvertretungen. Dabei handelt es sich immer um mögliche Höchstbeträge, die gewährt werden können (nicht müssen). Sie sind in der gemeindlichen Hauptsatzung als Geldbetrag anzugeben.

 

Für die Gemeinde Lübs ist für den Bürgermeister der zulässige monatliche Höchstbetrag von 700,00 € auf 840,00 € gestiegen. Gegenwärtig erhält der Bürgermeister 700,00 €.

 

Die monatliche Aufwandentschädigung der stellvertretenden Bürgermeister bemisst sich auch nach der geänderten EntschVO unverändert mit max. 20 % bzw. 10 % (1./2. Stellvertretung) der gewährten Bürgermeisterentschädigung.

Gegenwärtig erhalten beide die mögliche Höchstentschädigung (140,00 € bzw. 70,00 €). Künftig möglich sind höchstens 168,00 € für den 1. stellv. Bürgermeister und 84,00 € für den 2. stellv. Bürgermeister (unter Beachtung des vg. Prozentsatzes).

 

Aus Gründen der Praktikabilität wäre es zudem zweckmäßig, den Zeitpunkt der Anwendung der geänderten Aufwandsentschädigungen konkret auf einen Monatsersten zu fixieren (z. B. nächster Monatserster nach Inkrafttreten der Satzung oder Anwendung ab 01.01.2025). Dies unter Berücksichtigung des erforderlichen Zeitfensters bis zum Inkrafttreten der entsprechend geänderten Hauptsatzung.

 

Kostenauswirkung

Aus einer Anhebung der Aufwandsentschädigungen resultieren überschaubare Mehrkosten (max. 182,00 €/Monat bzw. 2.184,00 €/Jahr), die in der aktuellen Haushaltssatzung naturgemäß nicht berücksichtigt sind. Es wird eingeschätzt, dass die Mehrausgaben über den entsprechenden Deckungsring bedient werden können.

 

Bitte äußern Sie sich:

  • ob und wie im Detail (Höhe) die einzelnen Aufwandsentschädigungen geändert werden sollen
  • für den Bürgermeister,
    • für den 1. stellv. Bürgermeister,
    • für den 2. stellv. Bürgermeister,
    • ab welchem Zeitpunkt die neuen Entschädigungsbeträge angewandt werden sollen.

 

Auf der Grundlage Ihrer Äußerung wird dann zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung die konkrete Beschlussvorlage für die Änderung der Hauptsatzung erarbeitet werden.

 

 

Die Anwesenden diskutieren über die Optionen.

Sie positionieren sich für die Erhöhung der Aufwandsentschädigungen.

Die Verwaltung möge eine Beschlussvorlage erstellen.

Weiterhin wird angeregt die Entschädigungen für die Feuerwehrfunktionsträger ebenfalls anzupassen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        0