10.07.2024 - 10.3 Erörterung der Änderung der Hauptsatzung der Ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Ahlbeck
- Datum:
- Mi., 10.07.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Sabine Grap
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Der vorliegende Entwurf der Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Ahlbeck setzt im Wesentlichen die aktuelle Rechts- und Erkenntnislage um (Einschränkung: ohne EntschVO) und dient als Diskussionsgrundlage.
Insbesondere sind verwaltungsseitig eingeflossen:
- Aus der Novellierung der Kommunalverfassung M-V (in Kraft getreten am 09.06.2024): Wegfall der Entscheidungsbefugnis der Gemeindevertretung über Zuschlagserteilungen für Auftragsvergaben und verweis dieser in die ausschließliche Zuständigkeit des Bürgermeisters als Geschäft der laufenden Verwaltung.
Daraus resultiert für die Hauptsatzung der Wegfall des Ausschlusses der Öffentlichkeit bei der Vergabe von Aufträgen (§ 3 Abs. 2).
- Aktualisierung/praxisorientierte Anpassung der Wertgrenzen für die Haushaltswirtschaft einheitlich für alle Gemeinden (§ 6)
- Abstimmung auf das Satzungsmuster des Städte- und Gemeindetages MV
Unmittelbar praktische Auswirkungen hat der Entwurf hinsichtlich der konsequenten Anwendung des Internets als Regelmedium für Bekanntmachungen (sh. § 8 / auch für Wahlbekanntmachungen).
Im Entwurf sind geänderte bzw. hinzugefügte Passagen farbig hervorgehoben; weggefallene Inhalte aufgrund veränderter Rechtslage oder anderem sind nicht gesondert markiert/angeführt.
Anlage 2 weist die Hauptsatzung in ihrer aktuellen Fassung aus.
Bitte äußern Sie sich, ob bzw. welcher weitere Änderungsbedarf an der Hauptsatzung besteht.
Änderungsbedarf:
§ 2 (5) …. die Einwohnerfragestunde soll an das Ende des öffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung gestellt werden. In dieser Einwohnerfragestunde ist es möglich auch Fragen zu den vorangegangenen Beratungsgegenständen zu stellen.
§ 4 … es soll ein Sozialausschuss und ein Finanzausschuss gebildet werden, mit jeweils 4 Gemeindevertreter und 3 sachkundigen Einwohner
§ 5 Wertgrenzen Bürgermeister … Wertgrenzen anpassen an die Wertgrenzen der Vergabedokumentation?? (Bauleistungen bis 10.000 € und Lieferleistungen bis 5.000 €, Bürgermeister informiert dann über Auftragsvergaben).
…. hier gibt es noch Klärungsbedarf in übrigen Vergabeverfahren.
Vorstellbar:
Einbindung der Gemeindevertretung in das Vergabeverfahren oberhalb der Dokumentationsgrenze.
Bauleistungen ab 10.000 €
Lieferleistungen ab 5.000 €
Einleitung des Vergabeverfahren durch Beschlussfassung der Gemeinde.
Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter.
Information durch den Bürgermeister über die Auftragsvergabe an die Gemeindevertreter.
§ 8 (4) … Bekanntmachungstafeln: Ahlbeck an der Dorfstraße 3
Ludwigshof an der Reithalle
Gegensee vor 30 b
Alle Bekanntmachung einschließlich Wahlen sind über das Internet vorzunehmen.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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164,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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25,1 kB
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