10.07.2024 - 10.2 Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für den Bü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Ahlbeck
- Datum:
- Mi., 10.07.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Sabine Grap
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
- Diskussionsmaterial -
Zum 01.06.2024 ist die 1. Änderung der Entschädigungsverordnung (EntschVO M-V) in Kraft getreten. Sie verfolgt das Ziel, das Ehrenamt weiter zu stärken und ermöglicht deshalb eine höhere monatliche Aufwandsentschädigung für den ehrenamtlichen Bürgermeister und seine Stellvertretungen. Dabei handelt es sich immer um mögliche Höchstbeträge, die gewährt werden können (nicht müssen). Sie sind in der gemeindlichen Hauptsatzung als Geldbetrag anzugeben.
Für die Gemeinde Ahlbeck ist für den Bürgermeister der zulässige monatliche Höchstbetrag von 1.000,00 € auf 1.200,00 € gestiegen. Gegenwärtig erhält der Bürgermeister 1.000,00 €.
Die monatliche Aufwandsentschädigung der stellvertretenden Bürgermeister bemisst sich auch nach der geänderten EntschVO unverändert mit max. 20 % bzw. 10 % (1./2. Stellvertretung) der gewährten Bürgermeisterentschädigung.
Gegenwärtig erhalten beide die mögliche Höchstentschädigung (200,00 € bzw. 100,00 €). Künftig möglich sind höchstens 240,00 € für den 1. stellv. Bürgermeister und 120,00 € für den 2. stellv. Bürgermeister (unter Beachtung des vg. Prozentsatzes).
Aus Gründen der Praktikabilität wäre es zudem zweckmäßig, den Zeitpunkt der Anwendung der geänderten Aufwandsentschädigungen konkret auf einen Monatsersten zu fixieren (z. B. nächster Monatserster nach Inkrafttreten der Satzung oder Anwendung ab 01.01.2025). Dies unter Berücksichtigung des erforderlichen Zeitfensters bis zum Inkrafttreten der entsprechend geänderten Hauptsatzung.
Kostenauswirkung
Aus einer Anhebung der Aufwandsentschädigungen resultieren überschaubare Mehrkosten (max. 260,00 €/Monat bzw. 3.120,00 €/Jahr), die in der aktuellen Haushaltssatzung naturgemäß nicht berücksichtigt sind. Es wird eingeschätzt, dass die Mehrausgaben über den entsprechenden Deckungsring bedient werden können.
Bitte äußern Sie sich:
- ob und wie im Detail (Höhe) die einzelnen Aufwandsentschädigungen geändert werden sollen
-
für den Bürgermeister,
- für den 1. stellv. Bürgermeister,
- für den 2. stellv. Bürgermeister,
- ab welchem Zeitpunkt die neuen Entschädigungsbeträge angewandt werden sollen.
Auf der Grundlage Ihrer Äußerung wird dann zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung die konkrete Beschlussvorlage für die Änderung der Hauptsatzung erarbeitet werden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahlbeck beschließt die Höhe der Aufwandsentscheidungen für den Bürgermeister und seine Stellvertreter auf den jeweiligen zulässigen monatlichen Höchstbetrag anzupassen.
- Bürgermeister 1.200,00 €
- 1. stellvertretender Bürgermeister 240,00 €
- 2. stellvertretender Bürgermeister 120,00 €
ab dem 01.10.2024
