03.07.2024 - 4 Verpflichtung der weiteren Mitglieder der Gemei...

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Wortprotokoll

Bürgermeister Schnell übernimmt die Leitung der Sitzung und verpflichtet alle Gemeindevertreter auf der Grundlage der Kommunalverfassung M-V, das Mandat im Rahmen des Gesetzes nach freier, nur dem Gemeinwohl verpflichtenden Überzeugung auszuüben. Er verpflichtet sie weiterhin zur Teil-nahme an den Sitzungen der Gemeindevertretung, wenn sie nicht aus wichtigem Grund verhindert sind. Er verpflichtet sie zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten, jedoch nicht für Tatsachen die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.

 

 

 

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