25.02.2020 - 6.4 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsoring
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Altwarp
- Datum:
- Di., 25.02.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Die Sparkasse Uecker-Randow hat für das Fischer- und Hafenfest 2019 eine Spende in Höhe von 250,00 € getätigt.
