21.03.2023 - 6.5 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeind...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Stammsatzung vom 12.08.2021 bleibt bestehen. Es erfolgt eine Anpassung der Gebührensätze als Anlage zur Satzung.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Grambin beschließt für 2024 als Anlage zur Satzung vom 12.08.2021 den neuen Gebührensatz für Flächen in der Bewirtschaftung des WBV „Uecker-Haffküste“ in Höhe von 10,03 Euro/GE,

für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Polder 13 in Höhe von   76,75 Euro/ha

für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Zarow  IV in Höhe von 140,33 Euro/ha

für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Zarow   V in Höhe von   72,86 Euro/ha

für Flächen Deich Zarow V in Höhe von 16,66 Euro/ha und

für Flächen Deich Laufgraben in Höhe von   8,22 Euro/ha.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         4

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache