Drucksache Gemeinden - 23/172/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stammsatzung vom 09.05.2019 bleibt bestehen. Es erfolgt eine Anpassung der Gebührensätze.

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt als 4. Änderung zur Satzung vom 09.05.2019

den neuen Gebührensatz in Höhe von

 

  7,97 Euro je Gebühreneinheit für Flächen im Bereich des WBV „Uecker-Haffküste“ und

  1,93 Euro je Gebühreneinheit für Flächen im Bereich des WBV „Landgraben“,

33,52 Euro je ha für Flächen im Einzugsgebiet Schöpfwerk Mönkebude,

  7,20 Euro je ha für Flächen im Einzugsgebiet Deich Mönkebude,

11,05 Euro je ha für Flächen im Einzugsgebiet Schöpfwerk Leopoldshagen und

  9,38 Euro je ha für Flächen im Einzugsgebiet Deich Leopoldshagen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

x

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

55.20.10

43229

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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